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Reisepässe für Personen, die bereits einen deutschen Pass haben

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22.07.2024 - Artikel

Zuständigkeitsbereich

Die Botschaft Abuja stellt für deutsche Staatsangehörige, die in den folgenden Bundesstaaten Nigerias ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Reisepässe aus: Adamawa, Benue, Borno, Federal Capital Territory, Gombe, Jigawa, Kaduna, Kano, Katsina, Kebbi, Kogi, Kwara, Nassarawa, Niger, Plateau, Sokoto, Taraba, Yobe, Zamfara.

Das Generalkonsulat Lagos stellt für deutsche Staatsangehörige, die in den folgenden Bundesstaaten Nigerias ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Reisepässe aus: Abia, Akwa-Ibom, Anambra, Bayelsa, Cross River, Delta, Ebonyi, Edo, Ekiti, Enugu, Imo, Lagos, Ogun, Ondo, Osun, Oyo und Rivers.

Antragstellung

Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache und mit einem Termin in der Passstelle gestellt werden. Ein Termin kann hier für die Botschaft Abuja und hier für das Generalkonsulat Lagos gebucht werden.

Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können und diesen stornieren / ändern wollen, bitten wir um entsprechende Mitteilung über unser Kontaktformular.

Alle Unterlagen sind im Original mit einer Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft oder dem Generalkonsulat eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.

Für volljährige Passbewerber:

  • Vollständig in Druckschrift ausgefülltes Antragsformular
  • Zwei gleiche, aktuelle und biometrische Passfotos (Format: 35 x 45 mm). Eine Schablone finden Sie hier.
  • Aktueller Reisepass
  • Nachweis über den legalen Aufenthalt im Gastland (Visum, Aufenthaltstitel, bei Doppelstaatern nigerianischer Reisepass)
  • Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Inlandswohnsitz (Achtung: Wenn Sie noch in Deutschland wohnhaft sind, ist vor Passausstellung eine Ermächtigung Ihrer Heimatpassbehörde erforderlich.)
  • Aufenthaltsnachweis (bspw. Arbeitgeberbestätigung)
  • Geburtsurkunde
  • Ggf. Heiratsurkunde
  • Frankierter und an die eigene Anschrift adressierter Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung beim Generalkonsulat in Lagos)

Für minderjährige Passbewerber zusätzlich:

  • Passkopie beider Eltern
  • Ggf. Heiratsurkunde der Eltern
  • Es ist eine persönliche Beantragung des Passes durch den sorgeberechtigten Elternteil bzw. die sorgeberechtigten Elternteile und das Kind am Generalkonsulat oder der Botschaft nötig. Sollte einer der Elternteile nicht in Nigeria leben, so muss er schriftlich in beglaubigter Form seine Zustimmung zur Passausstellung erklären. Das entsprechendes Muster der Zustimmung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. Sie werden dann bei oder nach Antragstellung zur Vorlage dieser aufgefordert.

Die Antragsbearbeitung kann 6-8 Wochen in Anspruch nehmen. Wir raten Ihnen deshalb dazu, Ihren neuen Reisepass spätestens 3 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Passes zu beantragen.


Gebühren

Die Gebühren für die Ausstellung eines neuen Reisepasses sind weltweit in Euro festgelegt, wobei die Einzahlung in der Landeswährung (Nigerianische Naira) erfolgen muss. Die Umrechnung erfolgt zum jeweiligen Tageskurs, den Sie bei der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat erfragen können.

An der Botschaft in Abuja ist die Zahlung entweder in Bar oder per internationaler Kreditkarte (Euro, Dollar oder British Pound) möglich.

Am Generalkonsulat in Lagos ist die Zahlung in Bar oder mit lokalen Bankkarten per POS möglich (Naira).

Eine entsprechende Übersicht über entstehende Gebühren, können Sie hier finden Gebühren.


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