Seit dem 1. Januar 2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Hiermit wird das Ziel verfolgt, für alle deutschen Staatsangehörigen, unabhängig vom Alter, nur noch ein einziges Passdokument zu Verfügung zu stellen und den mit dem kurzen Gültigkeitszeitraum verbundenen Aufwand einer regelmäßigen Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses zu reduzieren.
Statt eines Kinderreisepasses kann seit dem 1. Januar 2024 für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, grundsätzlich nur ein biometrischer Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren beantragt werden.
In begründeten Einzelfällen kommt – wie bisher schon – die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.
Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2024 beantragt wurden, behalten grundsätzlich ihre bisherige Gültigkeit.