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Festnahme und Inhaftierung

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Wir können auf Wunsch Freunde oder Angehörige informieren. Was wir allerdings nicht können, ist einen Anwalt beauftragen, Anwaltskosten übernehmen, anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen, Sie vor Gericht vertreten, als Dolmetscher fungieren, Bußgelder / Strafen / Kautionen bezahlen oder in laufende Gerichtsverfahren eingreifen und örtlichen Behörden Weisungen erteilen.

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