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Todesfall
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Todesfall
Stirbt ein Angehöriger oder Freund, ist das ein Grund zur Trauer. Bei Todesfällen im Ausland kommen zur Trauer zusätzliche organisatorische Fragen auf, die geklärt werden müssen. Beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen kann die Auslandsvertretung die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen, bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort beraten und Kontakt zu örtlichen Bestattern vermitteln.
Es kann eine Überführung der Urne oder des Leichnams zur Bestattung nach Deutschland erfolgen. Die Formalitäten übernehmen das nigerianische und deutsche Bestattungsunternehmen.