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Abstammungsgutachten (DNA-Test)

Abstammung (DNA)

Abstammung (DNA) © © https://www.canva.com/

Artikel

Allgemeine Informationen:

Abstammungsgutachten (DNA-Tests) dienen dazu, die biologische Abstammung zweifelsfrei nachzuweisen. Dies kann in bestimmten Verfahren und Einzelfällen erforderlich sein.

Sollte das Generalkonsulat Lagos ein solches Abstammungsgutachten für erforderlich erachten, wird dieses dies den betroffenen Personen, i.d.R. schriftlich mitteilen. Auch deutsche Behörden und Gerichte können das Generalkonsulat im Rahmen der Amtshilfe um Unterstützung bei einem DNA-Test ersuchen, wenn ein solches Gutachten für notwendig erachtet wird.

Sollte eine schriftliche Benachrichtigung erfolgen, haben die Eltern Sorge dafür zu tragen, dass ein entsprechendes in Deutschland ansässiges Institut (z.B. über http://www.vaterschaftstest.de/) zur Probenentnahme ausgewählt wird (ausländische DNA-Test-Labore werden nicht akzeptiert). Sofern bereits ein durchführendes Institut ausgewählt wurde (durch bereits getätigte Probeentnahme der betreffenden in Deutschland lebenden Person), sollte sich mit diesem in Verbindung gesetzt werden, um entsprechende Testkits an das Generalkonsulat Lagos zu versenden.

Die Unterlagen des Instituts sind hierbei in (deutscher und) englischer Version bei uns einzureichen, da die Probanden in den meisten Fällen nicht der deutschen Sprache mächtig sind. Die Amtssprache in Nigeria ist Englisch. Sofern Unterlagen lediglich in deutsch vorliegen oder die Probanden weder der deutschen noch englischen Sprache mächtig sind sondern lediglich ihrer Stammessprache, sollten Familienmitglieder oder nahe Angehörige diese begleiten, um eine Übersetzung der Dokumente gewährleisten zu können. Sollte es zur Übersetzung nötig sein, dass interne Personen hinzugezogen oder ein Dolmetscher beauftragt werden muss, ist mit entsprechenden, je nach Zeitaufwand zu berechnenden, weiteren Kosten zu rechnen, welche nicht durch das Generalkonsulat übernommen werden können.

Vom beauftragten Institut übersendete unvollständige Unterlagen werden postwendend zurückgeschickt.

  • Feste Termine: Das Generalkonsulat organisiert Gruppentermine und verschickt entsprechende Einladungen an die Probanden. Die Einladung erfolgt i.d.R. per E-Mail. Es sollten die vollständigen Namen, E-Mail Adresse(n) und ggf. Telefonnummern mitgeteilt werden.
  • Fachgerechte Entnahme: Die DNA-Proben (in der Regel ein Wangenabstrich) werden vor Ort, am Generalkonsulat, von medizinischem Kooperationspersonal entnommen.
  • Offizielle Begleitung: Ein Konsularbeamter begleitet den gesamten Vorgang und bestätigt die Identität der Personen sowie den ordnungsgemäßen Ablauf.

  • Die Kosten für die DNA-Analyse sind von den Antragstellern zu tragen.
  • Es fallen die folgenden Gebühren bzw. Vorabzahlungen an:
    • Am Tag des Erscheinens werden am Generalkonsulat Gebühren i.H.v. 22,000 NGN erhoben, welche entweder in bar oder per nigerianischer Bankkarte via POS zu entrichten sind.
    • Weiterhin fallen Kosten in Form einer Vorabzahlung an die Arztpraxis, für die Beauftragung des medizinischen Kooperationspersonals, an. Diese belaufen sich aktuell auf 20,000 NGN pro zu testende Person. Die Zahlung hat einige Tage, mind. jedoch einen Tag vor Wahrnehmung des Termins zu erfolgen. Die entsprechenden Kontoinformationen werden in den zuvor versandten Einladungen an die Betroffenen mitgeteilt. Die Barzahlung am Tag der Entnahme ist nicht möglich. Antragsteller, die die Zahlung nicht rechtzeitig getätigt haben, werden zurückgeschickt.

  • Ausdruck der Einladungsmail
  • Ausdruck der Vorabzahlung an die Arztpraxis (Zahlungsnachweis/Kontoauszug)
  • jeweils ein Passfoto pro Person (von Eltern und Kindern zwischen denen die Abstammung festgestellt werden soll)
  • Ausweisdokumente (folgende werden akzeptiert: Reisepass, NINS, Führerschein, ggf. Schülerausweis der Personen, welche am Tage der Entnahme das Generalkonsulat betreten)
  • Wenn kein sorgeberechtigter Elternteil beim Termin dabei sein kann: Einverständniserklärung („Letter of Consent“) der Mutter oder des Vaters bzw. der rechtlichen Sorgeberechtigten (schriftlich mit Passkopien), damit notwendige Unterlagen unterschrieben werden können.

Wichtig: Bei fehlenden Ausweisdokumenten oder einer fehlenden Einverständniserklärung (sofern erforderlich) wird Personen kein Zutritt zum Generalkonsulat gewährt. Sollte es sich dabei um die Erziehungsberechtigten oder Dritte handeln, kann somit auch den minderjährigen Kindern kein Zutritt gewährt werden.

Einverständniserklärung (für eine Begleitperson bei einem DNA-Termin für Minderjährige)

Mit Testergebnissen kann i.d.R. nach einigen Wochen gerechnet werden. In Fällen, in denen die Möglichkeit besteht, und sofern in den am Tag der Entnahme vorgelegten Unterlagen durch die Betroffenen erklärter Wunsch, die Ergebnisse zu erhalten, teilt das Institut diesen dies entsprechend mit.

Nutzung des amtlichen Kurierweges für Behörden und Institute:


Auswärtiges Amt
Generalkonsulat Lagos
Kurstr. 36
10117 Berlin

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