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Führerscheine
EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa
Allgemeine Informationen
Deutsche Fahrerlaubnisse dürfen nur in Deutschland von innerdeutschen Behörden ausgestellt werden und müssen daher auch in Deutschland beantragt werden. Wurde Ihre deutsche Fahrerlaubnis gestohlen oder verloren, wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Polizeidienststelle und geben eine polizeiliche Verlustanzeige auf. Auch bei Verlust im Ausland ist eine Verlustanzeige aufzugeben. Die Auslandsvertretungen können dabei Ihre Unterschrift auf der Erklärung beglaubigen
Internationaler Führerschein
Nach § 25a Abs. 1 FeV (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) darf ein Internationaler Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 nur ausgestellt werden, wenn der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland oder in einem Staat hat, der nicht Vertragspartei des Übereinkommens[II] ist. Betroffene sollten sich in diesen Fällen an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ihres Wohnsitzlandes wenden.
Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Heimatgemeinde in Verbindung.
Führerscheinverlust/-diebstahl
Bei Führerscheinverlust oder -diebstahl außerhalb des EU/EWR-Raums ist nur die Führerscheinstelle des letzten deutschen Wohnortes für die Ersatzausstellung zuständig. Die Auslandsvertretung kann allerdings evtl. erforderliche Unterschrifts- oder Übersetzungsbeglaubigungen (z. B. einer Verlust- oder Diebstahlsanzeige) oder die Aushändigung oder Zustellung des Ersatzführerscheins vornehmen.
Bei konkreten Fragen, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.