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Führerscheine
EU-Führerschein © picture-alliance/ dpa
Allgemeine Informationen
Deutsche Fahrerlaubnisse dürfen nur in Deutschland von innerdeutschen Behörden ausgestellt werden und müssen daher auch in Deutschland beantragt werden. Wurde Ihre deutsche Fahrerlaubnis gestohlen oder haben das Dokument verloren, wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Polizeidienststelle und geben eine polizeiliche Verlustanzeige auf. Auch bei Verlust im Ausland ist eine Verlustanzeige aufzugeben. Weitere Informationen, zum Umgang mit gestohlenen oder verlorengegangenen Dokumenten, finden Sie unter diesem Link. Die Auslandsvertretungen können dabei Ihre Unterschrift auf der Erklärung beglaubigen.
Internationaler Führerschein
Nach § 25a Abs. 1 FeV (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) darf ein Internationaler Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 nur ausgestellt werden, wenn der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland oder in einem Staat hat, der nicht Vertragspartei des Übereinkommens[II] ist. Betroffene sollten sich in diesen Fällen an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ihres Wohnsitzlandes wenden.
Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Heimatgemeinde in Verbindung.
Führerscheinverlust / -diebstahl
Bei Führerscheinverlust oder -diebstahl außerhalb des EU/EWR-Raums ist nur die Führerscheinstelle des letzten deutschen Wohnortes für die Ersatzausstellung zuständig. Die Auslandsvertretung kann allerdings evtl. erforderliche Unterschrifts- oder Übersetzungsbeglaubigungen (z. B. einer Verlust- oder Diebstahlsanzeige) oder die Aushändigung oder Zustellung des Ersatzführerscheins vornehmen.
Umtausch alter deutscher Führerscheine
Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen innerhalb einer bestimmten Frist umgetauscht werden. Die Fristen sind gestaffelt und abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins und dem Geburtsdatum der Person.
Der früheste Fristablauf ist am 19.01.2022 für Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und deren Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde.
Sollten Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Kontaktieren Sie die Behörde in Deutschland, die Ihren Führerschein ausgestellt hat mit der Bitte, Ihnen die Antragsunterlagen zu übersenden. Die Übersendung erfolgt direkt an Sie.
- Senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen inklusive biometrischem Passfoto zurück an die Führerscheinbehörde in Deutschland.
- Die Führerscheinbehörde schickt daraufhin den neuen Führerschein an die Botschaft in Abuja oder das Generalkonsulat in Lagos. Bitte stellen Sie sicher, dass dabei Ihre Kontaktdaten angegeben werden (Emailadresse, Telefonnummer).
- Die deutsche Auslandsvertretung wird Sie kontaktieren, um einen Termin zur Abholung des Führerscheins zu vereinbaren.
- Zu dem Termin bringen Sie Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis sowie Ihren alten Führerschein mit.
Bei konkreten Fragen, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.