Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Hilfe für deutsche Staatsangehörige
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Allgemeine Hinweise
Beachten Sie bitte, in welchen Fällen eine konsularische Unterstützung möglich ist. Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts, auch mit wichtigen Telefonnummern und Hinweisen zur Sperrung von Kredit-, Bank- und Handykarten.
Die Rechts- und Konsularreferate der Botschaft in Abuja und des Generalkonsulats in Lagos stehen Ihnen für Fragen rund um Pass- und Visaangelegenheiten, sowie für Beurkundungen und sonstige konsularische Dienstleistungen gerne zu Verfügung.
Bitte machen Sie sich trotzdem mit dem umfangreichen Informationsangebot auf dieser Website vertraut, bevor Sie sich mit Einzelfragen an uns wenden.
Den Artikel in englischer Sprache finden Sie hier.
Notfälle
In einer Notlage können Sie sich über das Kontaktformular, oder telefonisch unter unten angegebener Telefonnummer, mit uns in Verbindung setzen.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sich in einer akuten Notlage befinden, erreichen Sie den Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten unter der folgenden Nummer:
+234 (0) 704 157 6674
Die deutschen Auslandsvertretungen unterstützen Betroffene im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“. Dienstleistungen wie etwa Flugbuchungen oder Auszahlungen von Bargeld sind leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass diese Nummer nur für dringende, unaufschiebbare Notfälle zur Verfügung steht, die ein umgehendes Tätigwerden der Deutschen Botschaft oder des Deutschen Generalkonsulats erfordern.
Der Bereitschaftsdienst bearbeitet keine Pass- und Visaangelegenheiten!
Anrufe von unterdrückten Nummern werden nicht angenommen!
Geld- oder Passverlust
Bei Diebstahl von Pässen, Papieren, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie sich umgehend an die nächstgelegene Polizeistation, zeigen den Diebstahl an und lassen sich eine Kopie der Verlustmeldung aushändigen. Weitere Informationen zum Passverlust finden Sie hier.
Versicherungen bestehen grundsätzlich auf die Vorlage der polizeilichen Verlustmeldung, wenn der Schaden ersetzt werden soll. Gleiches gilt auch für die Neubeantragung eines Passes / Personalausweises.
Führerscheinverlust
Sie haben Ihren deutschen Führerschein in Nigeria verloren oder er wurde gestohlen? Dann sollten Sie zuerst unverzüglich bei der nächsten nigerianischen Polizeistation Anzeige erstatten.
Deutsche Führerscheine werden nur von innerdeutschen Behörden ausgestellt und müssen auch in Deutschland beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Führerscheinstelle Ihres letzten Wohnortes in Deutschland. Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Führerscheine oder sonstigen Ersatz ausstellen.
Weitere Informationen zur Ersatzausstellung können direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle erfragt werden.
Krankheit oder Unfall
Hier finden Sie eine Liste mit Ärzten und Krankenhäusern. Wenn Ihre eigenen Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, können wir auf Wunsch Ihre Angehörigen informieren und Kontakt mit Ihrer Reiseversicherung aufnehmen. Offene Krankenhaus- und Arztrechnungen können wir jedoch nicht begleichen.
Festnahme / Inhaftierung
Bitte informieren Sie sofort die Auslandsvertretung.
Informationen zum Rechtssystem und eine Liste mit Anwälten finden Sie hier.
Wir können auf Wunsch Freunde oder Angehörige informieren. Was wir allerdings nicht können, ist einen Anwalt beauftragen, Anwaltskosten übernehmen, anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen, Sie vor Gericht vertreten, als Dolmetscher fungieren, Bußgelder / Strafen / Kautionen bezahlen oder in laufende Gerichtsverfahren eingreifen und örtlichen Behörden Weisungen erteilen.
Vermisste
Wird ein Deutscher vermisst und Sie als nächste Angehörige befürchten, dass ihm oder ihr etwas zugestoßen sein könnte? Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Auslandsvertretung in Verbindung.
Todesfall
Stirbt ein Angehöriger oder Freund, ist das ein Grund zur Trauer. Bei Todesfällen im Ausland kommen zur Trauer zusätzliche organisatorische Fragen auf, die geklärt werden müssen. Beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen kann die Auslandsvertretung die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen, bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort beraten und Kontakt zu örtlichen Bestattern vermitteln.
Es kann eine Überführung der Urne oder des Leichnams zur Bestattung nach Deutschland erfolgen. Die Formalitäten übernehmen das nigerianische und deutsche Bestattungsunternehmen.
Hilfestellung für Rückkehrer
Sie denken an eine mögliche Rückkehr nach Deutschland? Sie fragen sich, was in Bezug auf Stellensuche, Bewerbung, Familie und soziale Absicherung im Hinblick auf Ihre Rückkehr nach Deutschland zu beachten ist?
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen als beratender Partner Hilfestellung an und bietet regelmäßig unentgeltliche WebTutorials an, zu denen Sie sich anmelden können.
Das Customer Center der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) informiert Rückkehrende über Ihre Chancen und Möglichkeiten bereits im Vorfeld der Rückkehr. Zudem können Sie Ihre Registrierung in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit selbst online vornehmen, und erhalten weitere Auskünfte durch die Agentur für Arbeit an Ihrem künftigen bzw. letzten deutschen Wohnort.
Krisenvorsorgeliste ELEFAND
Deutsche im Ausland haben die Möglichkeit, in die Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden.