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Beglaubigungen und Beurkundungen

Beglaubigung

Beglaubigung, © Photothek.de

11.11.2022 - Artikel

Unterschriftsbeglaubigung

Im Rahmen einer Unterschriftsbeglaubigung wird durch die deutsche Botschaft bzw. das Generalkonsulat anhand eines Beglaubigungsvermerkes bestätigt, dass eine Unterschrift tatsächlich von der angegebenen Person geleistet wurde. Dies verschafft dem Empfänger bzw. dem Vertragspartner Gewissheit über die Echtheit der Unterschrift.

Um Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen zu lassen, bitten wir Sie einen Termin bei der Deutschen Botschaft Abuja bzw. dem Deutschen Generalkonsulat Lagos zu buchen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung nach dem Wert des jeweiligen Rechtsgeschäftes (bspw. Kaufvertrag) richtet, mindestens jedoch 56,43 EUR beträgt. Der Gegenwert in Nigerianischen Naira richtet sich nach dem tagesaktuellen Wechselkurs der zuständigen Auslandsvertretung. Am Generalkonsulat in Lagos kann ausschließlich elektronisch mit POS bezahlt werden. Bei der Botschaft in Abuja ist ausschließlich Barzahlung möglich.

Beurkundung

Für einige Rechtsgeschäfte ist eine Unterschriftsbeglaubigung nicht ausreichend, sondern es gilt ein höheres Formerfordernis, die sogenannte Beurkundung. Dies ist unter anderem bei folgenden Rechtsgeschäften der Fall (Aufzählung nicht abschließend):

  • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung
  • Sorgeerklärung
  • Eidesstattliche Versicherung
  • Antrag auf Ausstellung eines Erbscheines
  • Grundstückskaufvertrag

Ist eine Beurkundung gefordert, kann die Botschaft bzw. das Generalkonsulat eine Beurkundung vornehmen, allerdings wird darauf hingewiesen, dass in der Regel eine entsprechende Vorbereitung erforderlich ist. Wir bitten Sie deshalb, in den oben genannten Fällen um Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular, um die Vorgehensweise abzusprechen. In diesem Kontext kann Ihnen auch Auskunft über die anfallenden Gebühren erteilt werden.

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