Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Reisepassanträge für Erwachsene und verheiratete Minderjährige
ILLUSTRATION - Ein Reisepass der BRD liegt am 21.05.2012 in Berlin auf einem Atlas, auf dem eine Landkarte der USA zu sehen ist., © picture alliance / dpa Themendie
Allgemeine Informationen
Die Botschaft Abuja stellt für deutsche Staatsangehörige, die in den folgenden folgenden Bundesstaaten Nigerias ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Reisepässe aus: Adamawa, Benue, Borno, Federal Capital Territory, Gombe, Jigawa, Kaduna, Kano, Katsina, Kebbi, Koggi, Kwara, Nassarawa, Niger, Plateau, Sokoto, Taraba, Yobe, Zamfara.
Das Generalkonsulat Lagos stellt für deutsche Staatsangehörige, die in den folgenden Bundesstaaten Nigerias ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Reisepässe aus: Abia, Akwa-Ibom, Anambra, Bayelsa, Cross River, Delta, Ebonyi, Edo, Ekiti, Enugu, Imo, Lagos, Ogun, Ondo, Osun, Oyo und Rivers.
Antragstellung
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache und mit einem Termin in der Passstelle gestellt werden. Ein Termin kann über hier für die Botschaft Abuja und hier für das Generalkonsulat Lagos gebucht werden.
Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können und diesen stornieren/ändern wollen, bitten wir um entsprechende Mitteilung an über unser Kontaktformular.
Vorzulegende Unterlagen
Alle Unterlagen sind im Original mit einer Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.
- Vollständig in Druckschrift ausgefülltes Antragsformular
- Zwei gleiche, aktuelle und biometrische Passfotos (Format: 35 x 45 mm). Eine Schablone finden Sie hier.
- Aktueller Reisepass
- Nachweis über den legalen Aufenthalt im Gastland (Visum, Aufenthaltstitel, bei Doppelstaatern nigerianischer Reisepass)
- Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Inlandswohnsitz (Achtung: Wenn Sie noch in Deutschland wohnhaft sind, ist vor Passausstellung eine Ermächtigung Ihrer Heimatpassbehörde erforderlich.)
- Aufenthaltsnachweis (bspw. Arbeitgeberbestätigung)
- Geburtsurkunde
- Ggf. Heiratsurkunde
- Frankierter und an die eigene Anschrift adressierter Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung beim Generalkonsulat in Lagos)
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. Sie werden dann bei oder nach Antragstellung zur Vorlage dieser aufgefordert.
Bearbeitungsdauer
Die Antragsbearbeitung kann 6-8 Wochen in Anspruch nehmen. Wir raten Ihnen deshalb dazu, Ihren neuen Reisepass spätestens 3 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Passes zu beantragen.
Gebühren
Die Gebühren für die Ausstellung eines neuen Reisepasses sind in Euro weltweit festgelegt, wobei die Einzahlung in der Landeswährung (Nigerianische Naira) erfolgen muss. Die Umrechnung erfolgt zum jeweiligen Tageskurs, den Sie bei der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat erfragen können. Am Generalkonsulat in Lagos kann ausschließlich elektronisch mit POS bezahlt werden. Bei der Botschaft in Abuja ist ausschließlich Barzahlung möglich.
|
|
Grundgebühr bei Antragstellern bis 24 Jahre |
37,50 EUR |
Grundgebühr bei Antragstellern ab 24 Jahre |
70,00 EUR |
Auslandszuschlag |
31,00 EUR |
Unzuständigkeitszuschlag (bei nicht erfolgter Abmeldung aus Deutschland) bei Antragstellern bis 24 Jahre |
37,50 EUR |
Unzuständigkeitszuschlag (bei nicht erfolgter Abmeldung aus Deutschland) bei Antragstellern ab 24 Jahre |
70,00 EUR |
Expresszuschlag |
32,00 EUR |
48-Seiten-Zuschlag |
22,00 EUR |
Erläuterungen:
Die Grundgebühr sowie der Auslandszuschlag werden stets erhoben.
Der Unzuständigkeitszuschlag wird zusätzlich fällig, wenn noch ein melderechtlicher Inlandswohnsitz besteht und die Auslandsvertretung somit nicht ordinär zuständig ist.
Der Expresszuschlag muss entrichtet werden, wenn der Antragsteller die beschleunigte Passausstellung wünscht.
Der 48-Seiten-Zuschlag wird erhoben, wenn der beantragte Reisepass 48 Seiten (statt 36 Seiten) haben soll. Dies wird häufig von vielreisenden Antragstellern gewünscht.
Vorläufiger Reisepass
In besonderen Ausnahmefällen und unter besonderen Voraussetzungen können außerdem vorläufige Reisepässe mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr erteilt werden. Diese Passart kann sofort ausgestellt werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Gebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 39,00 EUR.