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Reisepassanträge für Minderjährige
Allgemeine Informationen
Die Botschaft Abuja stellt für deutsche Staatsangehörige, die in den folgenden folgenden Bundesstaaten Nigerias ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Reisepässe aus: Adamawa, Benue, Borno, Federal Capital Territory, Gombe, Jigawa, Kaduna, Kano, Katsina, Kebbi, Koggi, Kwara, Nassarawa, Niger, Plateau, Sokoto, Taraba, Yobe, Zamfara.
Das Generalkonsulat Lagos stellt für deutsche Staatsangehörige, die in den folgenden Bundesstaaten Nigerias ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Reisepässe aus: Abia, Akwa-Ibom, Anambra, Bayelsa, Cross River, Delta, Ebonyi, Edo, Ekiti, Enugu, Imo, Lagos, Ogun, Ondo, Osun, Oyo und Rivers.
Arten von Reisepässen für Minderjährige
Für Minderjährige gibt es zwei Arten von Reisepässen (biometrischer Pass oder Kinderreisepass für Kinder unter 12 Jahren).
Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass. Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig und wird höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert. Er wird allerdings von einigen Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt (z. B. USA).
Alternativ können Sie einen biometrischen Reisepass für Ihr Kind beantragen, welcher ebenfalls eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren besitzt, wegen der hinterlegten biometrischen Daten jedoch in den meisten Ländern anerkannt ist.
Für beide Pässe ist eine persönliche Beantragung des Passes durch den sorgeberechtigten Elternteil bzw. die sorgeberechtigten Elternteile und das Kind am Generalkonsulat oder der Botschaft nötig. Sollte einer der Elternteile nicht in Nigeria leben, so muss er schriftlich in beglaubigter Form seine Zustimmung zur Passausstellung erklären. Das entsprechendes Muster der Zustimmung finden Sie hier.
Antragstellung
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache und mit einem Termin in der Passstelle gestellt werden. Ein Termin kann über hier für die Botschaft Abuja und hier für das Generalkonsulat Lagos gebucht werden.
Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können und diesen stornieren/ändern wollen, bitten wir um entsprechende Mitteilung an über unser Kontaktformular.
Vorzulegende Unterlagen
Alle Unterlagen sind im Original mit einer Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.
- Vollständig in Druckschrift ausgefülltes Antragsformular.
- Zwei gleiche, aktuelle und biometrische Passfotos (Format: 35 x 45 mm) Eine Schablone finden Sie hier.
- Aktueller Reisepass
- Nachweis über den legalen Aufenthalt im Gastland (Visum, Aufenthaltstitel, bei Doppelstaatern nigerianischer Reisepass)
- Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Inlandswohnsitz (Achtung: Wenn Sie noch in Deutschland wohnhaft sind, ist vor Passausstellung eine Ermächtigung Ihrer Heimatpassbehörde erforderlich.)
- Passkopie beider Eltern
- Aufenthaltsnachweis der Eltern(bspw. Arbeitgeberbestätigung)
- Geburtsurkunde
- Ggf. Heiratsurkunde der Eltern
- Frankierter und an die eigene Anschrift adressierter Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung beim Generalkonsulat in Lagos)
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. Sie werden dann bei oder nach Antragstellung zur Vorlage dieser aufgefordert.
Urkundenüberprüfung
Handelt es sich bei dem beantragten Reisepass um den ersten Pass für ein in Nigeria geborenes Kind, so ist vor der Ausstellung eines Reisepasses regelmäßig ein Urkundenüberprüfungsverfahren erforderlich. Für dieses werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Bezüglich des nigerianischen Elternteils
- Kopie des Reisepasses
- Angabe des vollständigen Namens, Adresse, Email-Adresse
- Alte Schulunterlagen/Zeugnisse und genaue Angabe zu Namen und Zeitraum besuchten Schule
- Falls zutreffend: Taufbescheinigung oder ersatzweise Name und Adresse der Kirche
- Sonstige alte Dokumente, aus denen die Namensführung hervorgeht
- Krankenhausbescheinigung über die Geburt, ersatzweise Adresse des Geburtskrankenhauses
- Falls die Geburt registriert wurde: Geburtsurkunde oder ersatzweise, wann und wo die Registrierung erfolgt ist
- Eidesstattliche Versicherung zum Lebensalter, abgegeben von einem Elternteil
- Eidesstattliche Versicherung zum Familienstand, abgegeben von einem Elternteil
- Ggf. Heiratsurkunde
- Vollständiger in englischer Sprache ausgefüllter Begleitfragebogen
- Alte Familienfotos
Bezüglich des deutschen Elternteils :
- Kopie des Reisepasses
- Nachweis über den Familienstand (z.B. Heiratsurkunde)
- falls zutreffend: Einbürgerungsurkunde
Bezüglich des Kindes :
- Geburtsurkunde, ausgestellt durch die National Population Commission am Geburtsort
- Krankenhausbescheinigung über die Geburt oder Angabe wann und wo das Kind geboren ist
- Ggf. Taufbescheinigung
Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall von der Rechts- und Konsularabteilung nachgefordert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Antragsbearbeitung kann 6-8 Wochen in Anspruch nehmen. Wir raten Ihnen deshalb dazu, Ihren neuen Reisepass spätestens 3 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Passes zu beantragen. Wird eine Urkundenüberprüfung durchgeführt, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.
Gebühren
Die Gebühren für die Ausstellung eines neuen Reisepasses sind in Euro weltweit festgelegt, wobei die Einzahlung in der Landeswährung (Nigerianische Naira) erfolgen muss. Die Umrechnung erfolgt zum jeweiligen Tageskurs, den Sie bei der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat erfragen können. Am Generalkonsulat in Lagos kann ausschließlich elektronisch mit POS bezahlt werden. Bei der Botschaft in Abuja ist ausschließlich Barzahlung möglich.
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Grundgebühr bei Antragstellern bis 24 Jahre |
37,50 EUR |
Auslandszuschlag |
31,00 EUR |
Unzuständigkeitszuschlag (bei nicht erfolgter Abmeldung in Deutschland) bei Antragstellern bis 24 Jahre |
37,50 EUR |
Expresszuschlag |
32,00 EUR |
48-Seiten-Zuschlag |
22,00 EUR |
Erläuterungen:
Die Grundgebühr sowie der Auslandszuschlag werden stets erhoben.
Der Unzuständigkeitszuschlag wird zusätzlich fällig, wenn noch ein melderechtlicher Inlandswohnsitz besteht und die Auslandsvertretung somit nicht ordinär zuständig ist.
Der Expresszuschlag muss entrichtet werden, wenn der Antragsteller die beschleunigte Passausstellung wünscht.
Der 48-Seiten-Zuschlag wird erhoben, wenn der beantragte Reisepass 48 Seiten (statt 36 Seiten) haben soll. Dies wird häufig von vielreisenden Antragstellern gewünscht.
Vorläufiger Reisepass
In Ausnahmefällen und unter besonderen Voraussetzungen können außerdem vorläufige Reisepässe mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr erteilt werden. Diese Passart kann sofort ausgestellt werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Gebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 39 EUR.