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Wohnortänderung
Umzugsboxen, © Colourbox
Sollten Sie kürzlich nach Nigeria verzogen sein, haben Sie die Möglichkeit, den Wohnort in Ihrem Pass ändern zu lassen.
Allgemeine Informationen
Die Botschaft Abuja stellt für deutsche Staatsangehörige, die in den folgenden folgenden Bundesstaaten Nigerias ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Reisepässe aus: Adamawa, Benue, Borno, Federal Capital Territory, Gombe, Jigawa, Kaduna, Kano, Katsina, Kebbi, Koggi, Kwara, Nassarawa, Niger, Plateau, Sokoto, Taraba, Yobe, Zamfara.
Das Generalkonsulat Lagos stellt für deutsche Staatsangehörige, die in den folgenden Bundesstaaten Nigerias ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Reisepässe aus: Abia, Akwa-Ibom, Anambra, Bayelsa, Cross River, Delta, Ebonyi, Edo, Ekiti, Enugu, Imo, Lagos, Ogun, Ondo, Osun, Oyo und Rivers.
Antragstellung
Anträge auf Wohnortänderung können nur bei persönlicher Vorsprache und mit einem Termin in der Passstelle gestellt werden. Ein Termin kann über hier für die Botschaft Abuja und hier für das Generalkonsulat Lagos gebucht werden.
Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können und diesen stornieren/ändern wollen, bitten wir um entsprechende Mitteilung an über unser Kontaktformular.
Vorzulegende Unterlagen
Alle Unterlagen sind im Original mit einer Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.
- aktueller Reisepass
- Vollständig in Druckschrift ausgefülltes
- Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Inlandswohnsitz
- Aufenthaltsnachweis für Nigeria (bspw. Arbeitgeberbestätigung)
- Nachweis über den legalen Aufenthalt im Gastland (Visum, Aufenthaltstitel, bei Doppelstaatern nigerianischer Reisepass)
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. Sie werden dann bei oder nach Antragstellung zur Vorlage dieser aufgefordert.
Gebühren
Die Wohnortänderung ist eine gebührenfreie Dienstleistung.