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Eheschließung in Nigeria und Deutschland
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Eheschließung in Deutschland
Wenn Sie in Deutschland die Ehe schließen möchten, sollte Sie sich zunächst mit dem Standesamt am voraussichtlichen Eheschließungsort in Verbindung zu setzen und die aktuellen Bestimmungen bzw. Erfordernisse zu erfragen. Gegebenenfalls fordert das Standesamt ein Urkundenüberprüfungsverfahren in Bezug auf den nigerianischen Ehegatten, welches sodann im Wege der Amtshilfe beim Generalkonsulat Lagos in die Wege geleitet werden kann.
Eheschließung in Nigeria
Rechtsverbindliche Auskünfte über die in Nigeria bzw. geltenden Regelungen zu einer Eheschließung können nur von der Amtsperson bzw. der zuständigen nigerianischen Behörde erteilt werden, die die Eheschließung vornehmen soll. Daher empfiehlt sich in jedem Fall die direkte Kontaktaufnahme mit dieser Stelle (z.B. Standesamt). Insbesondere sollten aktuelle Auskünfte über die vorzulegenden Dokumente, evtl. notwendige Übersetzungen und Echtheitsbestätigungen eingeholt werden.
Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland
Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiellrechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.
Die Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist durch das deutsche Recht nicht vorgeschrieben. Deutsche Staatsangehörige sind dementsprechend nicht verpflichtet, beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister (§34 PStG) zu stellen, sie können es jedoch tun und sodann auch eine deutsche Eheurkunde erhalten. Außerdem kann eine Ehenamenswahl für den deutschen Rechtsbereich erklärt werden.
Wenn Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe registrieren lassen möchten, bitten wir Sie, einen Termin über das Online Buchungssystem bei der bzw. bei dem zu buchen und das zum Download verfügbare auszufüllen und mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass bei in Nigeria geschlossenen Ehen zusätzlich eine Urkundenüberprüfung erforderlich ist. Die hierzu benötigten Dokumente können Sie dem ebenfalls bereitgestellten entnehmen, der zur Urkundenüberprüfung ist zusätzlich zum Antragsformular auszufüllen. Zusätzlich zum Merkblatt müsste nun auch ein Muster zur „nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Notwendigkeit der Datenübermittlung an Drittstaaten“ zum Runterladen ergänzt werden.