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Transit-Visum

Passkontrolle

Passkontrolle, © colourbox

31.05.2024 - Artikel

Das Transitvisum wird für den Transfer an deutschen Flughäfen benötigt

Seit dem 1. Mai 2008 benötigen nigerianische Staatsangehörige kein Visum zum Flughafentransit mehr, sofern sie im Besitz eines gültigen Visums für einen anderen Schengenmitgliedsstaat, einer Partei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 02.05.1992, Japan, Kanada, Schweiz oder die Vereinigten Staaten von Amerika sind.

Des Weiteren sind nigerianische Staatsangehörige seit dem 28.06.2024 bei Reisen nach Großbritannien über deutsche Flughäfen von der Flughafentransitvisumpflicht befreit, wenn sie im Besitz eines gültigen biometrischen UK Aufenthaltstitels (Karten mit Chip) sind und ihn mit sich führen. Visaetiketten und sonstige Sticker oder Stempel sind von dieser Regelung explizit ausgenommen.

Trifft keine der genannten Voraussetzungen zu, so benötigen nigerianische Staatsangehörige weiterhin Visa zum Flughafentransit, wenn sie einen deutschen Flughafen passieren möchten.

Zuständige Auslandsvertretung

Die Botschaft Abuja stellt für Personen, die in den folgenden folgenden Bundesstaaten Nigerias ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Transitvisa aus: Adamawa, Benue, Borno, Federal Capital Territory, Gombe, Jigawa, Kaduna, Kano, Katsina, Kebbi, Koggi, Kwara, Nassarawa, Niger, Plateau, Sokoto, Taraba, Yobe, Zamfara.

Das Generalkonsulat Lagos stellt für Personen, die in den folgenden Bundesstaaten Nigerias ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Transitvisa aus: Abia, Akwa-Ibom, Anambra, Bayelsa, Cross River, Delta, Ebonyi, Edo, Ekiti, Enugu, Imo, Lagos, Ogun, Ondo, Osun, Oyo und Rivers.

Antragsvorbereitung

Bereiten Sie den Antrag in den folgenden Schritten vor

  • Antragsformular ausfüllen
  • Beachten Sie die Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung
  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie die passende Checkliste zusammengestellt.
  • Bitte lesen Sie sich alle Hinweise zur Visumbeantragung auf dieser Seite durch
  • Vereinbaren Sie individuell einen Termin bei der Botschaft in Abuja, wenn die oben genannten Bedingungen auf Sie zutreffen.
    Beim Generalkonsulat in Lagos können Sie für die Beantragung von Transitvisa ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen. Kommen Sie dazu bitte Montags bis Freitags zwischen 6.00h und 8.00h zum Generalkonsulat. Sollte der Andrang zu groß sein, werden Sie unter Umständen gebeten, an einem anderen Tag wieder zu kommen.

Bedenken Sie, dass die Nachfrage nach Terminen sehr hoch ist! Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um einen Termin.

Antragsstellung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab und zahlen die Gebühr (90€ zum aktuellen Wechselkurs in Nigerianischen Naira). Am Generalkonsulat in Lagos kann ausschließlich elektronisch mit POS bezahlt werden. Bei der Botschaft in Abuja ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Antragsbearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 14 Kalendertagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand grundsätzlich nicht beantwortet werden können.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Pass und die Originaldokumente zurück.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ggf. ein neues Visum ausstellen können.
Die Erteilung eines Transit-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.

Sie waren nicht zufrieden?

Antragsteller von Schengen-Visa und Transitvisa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“.

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

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