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Checkliste Visum zum Ehegattennachzug

26.03.2024 - Artikel

Alle Unterlagen sind im Original und mit zwei Sätzen Fotokopien einzureichen.

Die Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben.


⬜ Zwei vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschrieben Antragsformulare für ein Langzeitvisum

Erklärung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben

⬜ Zwei aktuelle biometrische Passfotos (Größe 35 x 45mm) vor hellem Hintergrund.

⬜ Ein gültiger und unterschriebener Reisepass (mit mindestens noch einer sechs-monatigen Gültigkeit, ausgestellt innerhalb der letzten 10 Jahre und mindestens noch zwei leeren Seiten)

⬜ Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe

⬜ NPC Geburtsurkunde (bei einer Geburt nach dem 13. Dezember 1992)/beglaubigte Abschrift des örtlichen Geburtenregisterauszuges oder eidesstattliche Versicherung („Declaration of Age“ eines Elternteils bzw. des Familienoberhaupts, wenn beide Eltern verstorben sind)

⬜ Für nicht nigerianische Staatsangehörige: Nigerianische Aufenthaltserlaubnis

Kopien der Datenseite des Reisepasses des in Deutschland lebenden Ehegatten + zwei Kopien des nigerianischen Einreisevisums und zugehöriger Ein- und Ausreisestempel, soweit zutreffend

⬜ Bei Ehegatten ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Kopien des deutschen Aufenthaltstitels

⬜ Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Ehegattens

⬜ Zwei biometrische Passbilder des in Deutschland lebenden Ehegatten

⬜ Heiratsurkunde

Heiratsurkunden und Scheidungsurteilen eventueller früherer Ehen

Heiratsurkunden und Scheidungsurteilen eventueller früherer Ehen des Ehegatten

⬜ Eidesstattliche Versicherung* eines Elternteils bzw. des Familienoberhaupts zum Familienstand des Antragstellers („Declaration of Spinsterhood/Bachelorhood“)

⬜ Sämtliche Schulzeugnisse

⬜ Ggf. Hochschulzeugnisse/-urkunden

⬜ Ggf. Taufbescheinigung und sonstige biografisch ältere Dokumente (Wählerausweis, Bibliotheksausweis, Impfpass etc.)

Vollständig ausgefüllter Fragebogen zur Urkundenüberprüfung

⬜ Soweit vorhanden: Fotos der Hochzeitszeremonie und andere alte Familienfotos

Geburtsnachweise für eventuell vorhandene Kinder, die nicht nach Deutschland übersiedeln sollen, sowie Anschrift und Telefonnummer des anderen Elternteils

Nachweis, dass der Antragsteller/die Antragstellerin sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann (A1 Zertifikat). Das Zertifikat darf bei Erteilung nicht älter als ein Jahr alt sein. Bei Antragstellung muss das Zertifikat noch nicht vorliegen und kann im Laufe des Verfahrens eingereicht werden.

⬜ Ein im Voraus bezahlter Kurierumschlag eines der vertretenen Kurierkonzerne


*Ggfs. mit Analphabetenvermerk


Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen benötigt werden. Alle mit der Beschaffung der notwendigen Unterlagen verbundenen Kosten sind vom Antragsteller/ der Antragstellerin selbst zu tragen.

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