Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Checkliste Visum zum Kindernachzug

16.11.2022 - Artikel

Beantragt das minderjährige Kind ohne sorgeberechtige(n) Elternteil(e), muss eine volljährige Begleitperson mit dem Kind vorsprechen. Die Begleitperson muss ein gültiges Identifikationsdokument vorzeigen sowie eine Vollmacht, ausgestellt durch den/die Sorgeberechtigte(n), welche sie zur Beantragung des Visums ermächtigt. 

Alle Unterlagen sind im Original und mit zwei Sätzen Fotokopien einzureichen.

Die Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben.


⬜ Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare 

Erklärung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben

⬜ Gültiger Reisepass + Kopien der Datenseite und sämtlicher Seiten mit Ein- und Ausreisestempeln 

⬜ Zwei Kopien der Datenseite des Reisepasses des in Deutschland lebenden Elternteils und, soweit zutreffend, zwei Kopien der nigerianischer Ein- und Ausreisestempel von Besuchen 

 Falls zutreffend: Kopien der Aufenthaltserlaubnis des in Deutschland lebenden Elternteils 

⬜ Zwei biometrische Passbilder des Antragstellers 

⬜ Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Elternteils 

⬜ Geburtsurkunde des Kindes (ausgestellt von der Nigerian National Population Commission am Geburtsort) 

⬜ Zustimmungserklärung (sog. „Affidavit of Consent“) des in Nigeria verbleibenden Elternteils zur Übersiedlung des Kindes nach Deutschland* (sofern nicht persönlich anwesend bei Antragstellung) 

⬜ Falls Aufenthaltsort des in Nigeria lebenden Elternteils nicht bekannt: Gerichtsurteil, wonach dem in Deutschland lebenden Elternteil die alleinige Sorge zusteht (mit Vermerk, dass das Kind gehört wurde, sowie ausführlichen Angaben zur Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung des Kindeswohls) 

⬜ Formloses schriftliches Einverständnis des in Deutschland lebenden Elternteils zum Nachzug des Kindes 

⬜ Vollständig ausgefüllter Fragebogen zur Urkundenüberprüfung

⬜ Sämtliche Schulzeugnisse und Kindergartenbescheinigungen 

⬜ Taufbescheinigung  

⬜ Wenn das Kind bereits das 16. Lebensjahr vollendet hat und der in Deutschland lebende Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat: Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1, nicht älter als ein Jahr 

⬜ Soweit vorhanden: alte Fotos des Kindes und der Familie 

⬜ Im Voraus bezahlter Rückumschlag eines der vertretenen Kurierkonzerne


Folgende Unterlagen mindestens eines nigerianischen Elternteils sind vorzulegen (wenn das Kind alleine beantragt): 

⬜ Zwei Kopien eines Ausweisdokuments des in Nigeria lebenden Elternteils 

⬜ Heiratsurkunde und Scheidungsurteile eventueller früherer Ehen 

⬜ Geburtsurkunde/ beglaubigte Abschrift des örtlichen Geburtenregisterauszuges oder eidesstattliche Versicherung* („Declaration of Age“) eines Elternteils bzw. des Familienoberhaupts 

⬜ Eidesstattliche Versicherung* eines Elternteils bzw. des Familienoberhaupts zum Familienstand des Antragstellers („Declaration of Spinsterhood/ Bachelorhood“) 

⬜ Sämtliche Schulzeugnisse, ggf. Taufbescheinigung und sonstige biografisch ältere Dokumente (Wählerausweis, Bibliotheksausweis, Impfpass etc.)

⬜ Zwei vollständig ausgefüllte Fragebögen für die Urkundenüberprüfung


*Ggfs. mit Analphabetenvermerk


Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen benötigt werden. Alle mit der Beschaffung der notwendigen Unterlagen verbundenen Kosten sind vom Antragsteller/ der Antragstellerin selbst zu tragen.

nach oben