Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Checkliste Visum zum Kindernachzug

13.10.2023 - Artikel

Für ein Visum einer minderjährigen Person müssen grundsätzlich beide Eltern mit zum Termin erscheinen. Wenn ein Elternteil nicht persönlich vorsprechen kann, muss der andere Elternteil erscheinen und eine unterschriebene Vollmacht des anderen Elternteils vorlegen.

Wenn beide Eltern verhindert sind, können diese gemeinsam eine dritte volljährige Person für die Begleitung und Beantragung des Visums bevollmächtigen. Diese Vollmacht kann formlos erstellt werden, muss aber handschriftlich von beiden Eltern unterschrieben werden. Bitte fügen Sie außerdem deren Pass- oder Personalausweiskopien bei. Die bevollmächtigte Person muss sich durch Reisepass, Voter’s Card, Driver’s License oder NIN Slip ausweisen (im Original + Kopie).

Alle Unterlagen sind im Original und mit zwei Sätzen Fotokopien einzureichen.

Die Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben.


Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare

Erklärung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben

Gültiger Reisepass + Kopien der Datenseite und sämtlicher Seiten mit Ein- und Ausreisestempeln

⬜ Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe

⬜ Zwei Kopien der Datenseite des Reisepasses des in Deutschland lebenden Elternteils und, soweit zutreffend, zwei Kopien der nigerianischer Ein- und Ausreisestempel von Besuchen

⬜ Zwei biometrische Passbilder des Antragstellers

Falls zutreffend: Kopien der Aufenthaltserlaubnis des in Deutschland lebenden Elternteils

Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Elternteils

Geburtsurkunde des Kindes (ausgestellt von der Nigerian National Population Commission am Geburtsort)

Zustimmungserklärung (sog. „Affidavit of Consent“) des in Nigeria verbleibenden Elternteils zur Übersiedlung des Kindes nach Deutschland* (sofern nicht persönlich anwesend bei Antragstellung)

⬜ Falls Aufenthaltsort des in Nigeria lebenden Elternteils nicht bekannt: Gerichtsurteil, wonach dem in Deutschland lebenden Elternteil die alleinige Sorge zusteht (mit Vermerk, dass das Kind gehört wurde, sowie ausführlichen Angaben zur Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung des Kindeswohls)

⬜ Formloses schriftliches Einverständnis des in Deutschland lebenden Elternteils zum Nachzug des Kindes

Vollständig ausgefüllter Fragebogen zur Urkundenüberprüfung

⬜ Sämtliche Schulzeugnisse und Kindergartenbescheinigungen

Taufbescheinigung

⬜ Wenn das Kind bereits das 16. Lebensjahr vollendet hat und der in Deutschland lebende Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat: Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1, nicht älter als ein Jahr

⬜ Soweit vorhanden: alte Fotos des Kindes und der Familie

⬜ Im Voraus bezahlter Rückumschlag eines der vertretenen Kurierkonzerne


Folgende Unterlagen mindestens eines nigerianischen Elternteils sind vorzulegen (wenn das Kind alleine beantragt):

⬜ Zwei Kopien eines Ausweisdokuments des in Nigeria lebenden Elternteils

Heiratsurkunde und Scheidungsurteile eventueller früherer Ehen

Geburtsurkunde/ beglaubigte Abschrift des örtlichen Geburtenregisterauszuges oder eidesstattliche Versicherung* („Declaration of Age“) eines Elternteils bzw. des Familienoberhaupts

⬜ Eidesstattliche Versicherung* eines Elternteils bzw. des Familienoberhaupts zum Familienstand des Antragstellers („Declaration of Spinsterhood/ Bachelorhood“)

⬜ Sämtliche Schulzeugnisse, ggf. Taufbescheinigung und sonstige biografisch ältere Dokumente (Wählerausweis, Bibliotheksausweis, Impfpass etc.)

⬜ Zwei vollständig ausgefüllte Fragebögen für die Urkundenüberprüfung


*Ggfs. mit Analphabetenvermerk


Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen benötigt werden. Alle mit der Beschaffung der notwendigen Unterlagen verbundenen Kosten sind vom Antragsteller/ der Antragstellerin selbst zu tragen.

nach oben