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Checkliste Visum zum Kindernachzug

16.11.2022 - Artikel

Beantragt das minderjährige Kind ohne sorgeberechtige(n) Elternteil(e), muss eine volljährige Begleitperson mit dem Kind vorsprechen. Die Begleitperson muss ein gültiges Identifikationsdokument vorzeigen sowie eine Vollmacht, ausgestellt durch den/die Sorgeberechtigte(n), welche sie zur Beantragung des Visums ermächtigt.

Alle Unterlagen sind im Original und mit zwei Sätzen Fotokopien einzureichen.

Die Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben.


Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare

Erklärung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben

Gültiger Reisepass + Kopien der Datenseite und sämtlicher Seiten mit Ein- und Ausreisestempeln

⬜ Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe

⬜ Zwei Kopien der Datenseite des Reisepasses des in Deutschland lebenden Elternteils und, soweit zutreffend, zwei Kopien der nigerianischer Ein- und Ausreisestempel von Besuchen

⬜ Zwei biometrische Passbilder des Antragstellers

Falls zutreffend: Kopien der Aufenthaltserlaubnis des in Deutschland lebenden Elternteils

Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Elternteils

Geburtsurkunde des Kindes (ausgestellt von der Nigerian National Population Commission am Geburtsort)

Zustimmungserklärung (sog. „Affidavit of Consent“) des in Nigeria verbleibenden Elternteils zur Übersiedlung des Kindes nach Deutschland* (sofern nicht persönlich anwesend bei Antragstellung)

⬜ Falls Aufenthaltsort des in Nigeria lebenden Elternteils nicht bekannt: Gerichtsurteil, wonach dem in Deutschland lebenden Elternteil die alleinige Sorge zusteht (mit Vermerk, dass das Kind gehört wurde, sowie ausführlichen Angaben zur Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung des Kindeswohls)

⬜ Formloses schriftliches Einverständnis des in Deutschland lebenden Elternteils zum Nachzug des Kindes

Vollständig ausgefüllter Fragebogen zur Urkundenüberprüfung

⬜ Sämtliche Schulzeugnisse und Kindergartenbescheinigungen

Taufbescheinigung

⬜ Wenn das Kind bereits das 16. Lebensjahr vollendet hat und der in Deutschland lebende Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat: Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1, nicht älter als ein Jahr

⬜ Soweit vorhanden: alte Fotos des Kindes und der Familie

⬜ Im Voraus bezahlter Rückumschlag eines der vertretenen Kurierkonzerne


Folgende Unterlagen mindestens eines nigerianischen Elternteils sind vorzulegen (wenn das Kind alleine beantragt):

⬜ Zwei Kopien eines Ausweisdokuments des in Nigeria lebenden Elternteils

Heiratsurkunde und Scheidungsurteile eventueller früherer Ehen

Geburtsurkunde/ beglaubigte Abschrift des örtlichen Geburtenregisterauszuges oder eidesstattliche Versicherung* („Declaration of Age“) eines Elternteils bzw. des Familienoberhaupts

⬜ Eidesstattliche Versicherung* eines Elternteils bzw. des Familienoberhaupts zum Familienstand des Antragstellers („Declaration of Spinsterhood/ Bachelorhood“)

⬜ Sämtliche Schulzeugnisse, ggf. Taufbescheinigung und sonstige biografisch ältere Dokumente (Wählerausweis, Bibliotheksausweis, Impfpass etc.)

⬜ Zwei vollständig ausgefüllte Fragebögen für die Urkundenüberprüfung


*Ggfs. mit Analphabetenvermerk


Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen benötigt werden. Alle mit der Beschaffung der notwendigen Unterlagen verbundenen Kosten sind vom Antragsteller/ der Antragstellerin selbst zu tragen.

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