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Checkliste Visum im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteeinwanderungsgesetz

17.11.2022 - Artikel

Alle Unterlagen sind im Original und mit zwei Sätzen Fotokopien einzureichen.

Die Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben.


Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare

Erklärung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben

Ein gültiger und unterschriebener Reisepass (mit mindestens noch einer sechs-monatigen Gültigkeit, ausgestellt innerhalb der letzten 10 Jahre und mindestens noch zwei leeren Seiten)

⬜ Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe

⬜ Zwei aktuelle biometrische Passfotos (Größe 35 x 45mm) vor hellem Hintergrund. Davon ist ein Bild auf das Antragsformular aufzukleben und eines lose beizufügen.

⬜ NPC Geburtsurkunde (bei einer Geburt nach dem 13. Dezember 1992)/beglaubigte Abschrift des örtlichen Geburtenregisterauszuges oder eidesstattliche Versicherung („Declaration of Age“ eines Elternteils bzw. des Familienoberhaupts, wenn beide Eltern verstorben sind)

Für nicht nigerianische Staatsangehörige: Nigerianische Aufenthaltserlaubnis

Schulzeugnisse der Grundschule und weiterführenden Schule/WAEC-Certificate

Falls zutreffend, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten bis zum jetzigen Zeitpunkt

Falls vorhanden, Geburtsurkunden der Kinder und Heiratsurkunde

⬜ Ein computergeschriebenes und persönlich unterschriebenes Motivationsschreiben (max. eine Seite)

Einen ausführlicher computergeschriebenen Lebenslauf mit Informationen zu Ihren erworbenen Diplomen, Referenzen und Zertifikaten

⬜ Einen unterschriebenen Arbeitsvertrag einer in Deutschland ansässigen Firma mit Informationen zur Tätigkeit, Gehalt und den Rahmenbedingungen

⬜ Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde gem. §81a AufenthG

⬜ Vom Arbeitgeber ausgefüllte „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“

⬜ Falls zutreffend, Zusatzblatt A zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

⬜ Im Voraus bezahlter Rückumschlag eines der vertretenen Kurierkonzerne


Die Botschaft und das Generalkonsulat behalten sich vor, wenn nötig, weitere Dokumente nachzufordern und gegebenenfalls deren Echtheit überprüfen zu lassen.

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