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Urkundenüberprüfung

04.12.2023 - Artikel

Allgemeine Informationen

Aufgrund der fehlenden Urkundensicherheit in Nigeria musste die Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Nigeria im Mai 2000 eingestellt werden. Stattdessen erfolgt nun eine Überprüfung der nigerianischen Urkunden in Amts- bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte, welche den inländischen Stellen als Entscheidungshilfe dienen soll. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Globalüberprüfung der zu überprüfenden Person durchgeführt wird und nicht nur ein Dokument überprüft wird. Daher sind alle im Merkblatt aufgeführten Unterlagen einzureichen. Die Urkundenüberprüfung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Von Privatpersonen kann hingegen keine Urkundenüberprüfung veranlasst werden. Sollte eine deutsche Behörde die Legalisation oder Überprüfung einer Urkunde von Ihnen verlangen, weisen Sie die Behörde bitte auf die Urkundenüberprüfung in Amtshilfe hin. Bitte beachten Sie, dass die Anwesenheit der zu überprüfenden Person in Nigeria nicht erforderlich ist.

Aufgrund der Vielzahl der Urkundenüberprüfungen und der Gegebenheiten vor Ort können die Urkundenüberprüfungen nur mit Hilfe von Kooperationsanwälten durchgeführt werden, deren jeweiliges Ermittlungsergebnis von den Konsularbeamten in einer Stellungnahme bewertet und der ersuchenden Behörde übermittelt wird. Die Urkundenüberprüfungen werden für ganz Nigeria durch das Generalkonsulat Lagos durchgeführt.

Vorzulegende Unterlagen

  • zwei komplett ausgefüllte aktuelle Fragebögen pro zu überprüfende Person Wichtig: Kennzeichnen Sie bitte eindeutig, falls ein bestimmtes Feld nicht zutreffen sollte.
  • Zwei Kopien des Passes der zu überprüfenden Person
    Hinweis: Der Originalpass ist nicht vorzulegen.
  • Zwei aktuelle Passbilder
  • Geburtsnachweis
    Hinweis: Siehe schematische Übersicht im Anhang dieses Merkblattes.
  • Geburtsärztliche Bescheinigung des Krankenhauses/Bescheinigung der Hebamme
  • Sofern getauft: Taufschein
  • Schulzeugnisse der Primary School und Secondary School
    Hinweis: Die Angabe, keine Schule besucht zu haben, ist aufgrund der seit den 1970iger Jahren bestehenden Schulpflicht grundsätzlich wenig glaubhaft
  • Eidesstattliche Erklärung zum Familienstand („Affidavit of Bachelorhood/Spinsterhood“)
    Hinweis: Siehe schematische Übersicht im Anhang dieses Merkblattes.
  • Eine Wegskizze/-beschreibung zu Anschriften der Familienangehörigen und Referenzpersonen, sofern keine detaillierte Anschrift vorliegen sollte.
  • Sofern vorhanden: Alle Heiratsurkunden und Scheidungsurteile („Decree Nisi“/„Decree Absolute“; bei nicht-nigerianischen Heiratsurkunden und Scheidungsurteilen reicht eine Kopie aus).

Alle Urkunden (auch etwaige Fotos) sind im Original und mit einer ungehefteten Kopie vorzulegen. Übersetzungen sind indes nicht erforderlich und folglich auch nicht beizufügen.


Wichte Hinweise zum Urkundenüberprüfungsverfahren

Fortan werden nur noch Dokumente überprüft, die im Original und mit einer ungehefteten Kopie vorliegen sowie am PC ausfüllbaren Formular „Ersuchen zur Urkundenüberprüfung im Rahmen der Amtshilfe“ aufgelistet wurden. Es liegt im Zuständigkeitsbereich der ersuchenden Behörde sicherzustellen, dass die im Merkblatt aufgeführten Dokumente vollständig vorgelegt werden. Unvollständige Ersuchen werden postwendend zurückgesandt. Bitte beachten Sie, dass es Ihrer Behörde obliegt eine Datenschutzbelehrung gem. der DS-GVO über die Notwendigkeit der Datenübermittlung an Drittstaaten durchzuführen.


Die Kosten für die Urkundenüberprüfung betragen derzeit EUR 350,- pro zu überprüfende volljährige Person zzgl. EUR 15,- Porto (bei Nachüberprüfungen derzeit bis zu EUR 200,- zzgl. EUR 15,- Porto).


Das Generalkonsulat bestätigt der ersuchenden Behörde die Einleitung der Urkundenüberprüfung per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass i.d.R. nach ca. 4-6
Monaten ab Einleitung der Urkundenüberprüfung mit dem Versand der Stellungnahme an die ersuchende Behörde gerechnet werden kann.

Anfragen von Privatpersonen werden nicht beantwortet und sind an die ersuchende Behörde zu richten.


Nutzung des amtlichen Kurierweges für Behörden:
Auswärtiges Amt
Generalkonsulat Lagos
Kurstr. 36
10117 Berlin

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