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Checkliste zur Beantragung einer Chancenkarte

25.06.2024 - Artikel

Vorzulegende Dokumente

Alle Unterlagen sind im Original und mit zwei Sätzen Fotokopien einzureichen.

Die Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben

⬜ Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare

⬜ Erklärung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben

⬜ Ein gültiger und unterschriebener Reisepass (mit mindestens noch einer sechs-monatigen Gültigkeit, ausgestellt innerhalb der letzten 10 Jahre und mindestens noch zwei leeren Seiten)

⬜ Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe

⬜ Zwei aktuelle biometrische Passfotos (Größe 35 x 45mm) vor hellem Hintergrund. Davon ist ein Bild auf das Antragsformular aufzukleben und eines lose beizufügen.

⬜ Für nicht nigerianische Staatsangehörige: Nigerianische Aufenthaltserlaubnis

⬜ Ein computergeschriebenes und persönlich unterschriebenes Motivationsschreiben (max. eine Seite)

⬜ Einen ausführlicher computergeschriebenen Lebenslauf mit Informationen zu Ihren erworbenen Diplomen, Referenzen und Zertifikaten

Finanzierung

Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch Eigenmittel oder förmliche Verpflichtungserklärung decken. Zusätzlich kann auch – wenn schon konkret absehbar – eine bei der Chancenkarte erlaubte Nebenbeschäftigung berücksichtigt werden. Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller grundsätzlich mindestens 1027 € pro Monat zur Verfügung stehen, was bei der Regelgültigkeitsdauer der Chancenkarte von 12 Monaten eine Summe von 12.324 € ist.

Bitte weisen Sie dies, soweit in Ihrem Fall zutreffend, wie folgt nach:

Sperrkonto: Bitte eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung der Bank unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend; ebenso ist der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die Bestätigung der Bank nicht ausreichend.

ODER

Nebenbeschäftigung: Falls Sie schon eine konkrete Nebenbeschäftigung in Deutschland in Aussicht haben, können Sie dies durch einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen, aus der die wöchentlichen Arbeitszeiten und der monatliche Verdienst hervorgehen.

ODER

Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG, in der sich eine Person gegenüber der deutschen Ausländerbehörde schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Original + Kopie)

Fachkraft

Haben Sie eine deutsche Berufsausbildung oder einen deutschen Hochschulabschluss? Oder eine ausländische Berufsausbildung oder einen ausländischen Hochschulabschluss, die jeweils in Deutschland anerkannt sind? Dann sind Sie eine 'Fachkraft' im Sinne von § 18 III AufenthG und müssen keine Punkte sammeln, um die Chancenkarte zu erhalten. Bitte weisen Sie dann Ihre Fachkraft-Qualifikation nach durch:

Berufsausbildungsabschluss in Deutschland (Original + Kopie)

ODER

Hochschulabschluss in Deutschland (Original + Kopie)

ODER

Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation von der jeweiligen für die Anerkennung zuständigen Stelle (Original + Kopie)

ODER

Anerkennung der Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss)

ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB (Original + Kopie)

ODER (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)

Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis – z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, also Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis oder Erteilung der ärztlichen Approbation (Original + Kopie)

Keine Fachkraft

Wenn Sie keine Fachkraft sind (Definition siehe oben), müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:

ausländischer Berufsausbildungsabschluss (Original + Kopie) SOWIE

⬜ Bescheinigung (Original + Kopie) der 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB über Ihre ausländische Berufsqualifikation (staatliche Anerkennung, mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer)

ODER

⬜ Teilanerkennungsbescheid/Defizitbescheid für Ihre Berufsqualifikation (Original + Kopie)

ODER

ausländischer Hochschulabschluss (Original + Kopie) SOWIE

⬜ Nachweis über staatliche Anerkennung des Hochschulabschlusses – entweder durch

⬜Feststellung der (bedingten) Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss und Ihre Hochschule)

ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

⬜ Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' (Original + Kopie)

ODER

Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer mit dazugehöriger Bestätigung des 'Bundesinstituts für Berufsbildung' BIBB (Originale + Kopie)

Sprachkenntnisse

⬜ Bescheinigung (Original + Kopie) über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache – mindestens A1!

ODER

⬜ Bescheinigung (Original + Kopie) über Ihre Kenntnisse der englischen Sprache – mindestens B2! Die Aussteller der Bescheinigung müssen von der 'Association of Language Testers in Europe' (ALTE) zertifiziert sein; alternativ wird auch der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL) akzeptiert.

Punkte für die Chancenkarte

Für weitere Informationen siehe Link oben.

⬜ Nachweise zu Ihrer Berufserfahrung in den letzten 5 oder 7 Jahren, sofern diese einen Bezug zu Ihrer Berufsqualifikation hat: Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, usw. (Originale + Kopie)

⬜ Wenn Sie sich innerhalb der vergangenen 5 Jahre mindestens 6 Monate lang ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (schengenrechtliche Kurzaufenthalte zählen nicht dazu!), weisen Sie dies bitte durch geeignete Dokumente nach, z.B. durch
- ungekündigte Mietverträge
- Arbeitsverhältnisse, Dienstleistungsverträge, usw.
- Pässe mit Visa und Einreisestempeln

⬜ Möchte Ihr(e) Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) ebenfalls eine Chancenkarte beantragen – oder hat sie sogar schon – und dann gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland einreisen? Wenn ja, dann kann eine(r) von Ihnen 1 zusätzlichen Punkt für die Chancenkarte sammeln. Falls zutreffend, legen Sie dann bitte auch einen entsprechenden Nachweis für den Chancenkarten-Antrag Ihrer/Ihres Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) vor.


Die Botschaft und das Generalkonsulat behalten sich vor, wenn nötig, weitere Dokumente nachzufordern und gegebenenfalls deren Echtheit überprüfen zu lassen.

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