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Beantragung des ersten deutschen Reisepasses
Zuständigkeitsbereich
Die Botschaft Abuja stellt für deutsche Staatsangehörige, die in den folgenden Bundesstaaten Nigerias ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Reisepässe aus: Adamawa, Benue, Borno, Federal Capital Territory, Gombe, Jigawa, Kaduna, Kano, Katsina, Kebbi, Kogi, Kwara, Nassarawa, Niger, Plateau, Sokoto, Taraba, Yobe, Zamfara.
Das Generalkonsulat Lagos stellt für deutsche Staatsangehörige, die in den folgenden Bundesstaaten Nigerias ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Reisepässe aus: Abia, Akwa-Ibom, Anambra, Bayelsa, Cross River, Delta, Ebonyi, Edo, Ekiti, Enugu, Imo, Lagos, Ogun, Ondo, Osun, Oyo und Rivers.
Antragstellung
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache und mit einem Termin in der Passstelle gestellt werden. Ein Termin kann hier für die Botschaft Abuja (Pass- und Personalausweisangelegenheiten) und hier für das Generalkonsulat Lagos (Registrierung auf der Termin-Warteliste anlässlich Erstpassbeantragung / Beurkundungen) gebucht werden.
Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können und diesen stornieren / ändern wollen, bitten wir um entsprechende Mitteilung über unser Kontaktformular.
Verfahren
Vor Ausstellung eines Reisepasses ist regelmäßig die Durchführung eines Urkundenüberprüfungsverfahrens erforderlich. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Urkundenüberprüfung und eventueller Vaterschaftsbeurkundung und Namenserklärung kann die abschließende Bearbeitung des Passantrags erfolgen.
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 8 Monaten, in Einzelfällen auch länger, zu rechnen.
Für die Urkundenüberprüfung fallen derzeit Gebühren in Höhe von 210.000 bis 280.000 Naira an.
Vorzulegende Unterlagen
Alle Unterlagen sind im Original mit einer Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft oder dem Generalkonsulat eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.
Bezüglich des nigerianischen Elternteils
- Kopie des Reisepasses
- Angabe des vollständigen Namens, Adresse, Email-Adresse
- Alte Schulunterlagen / Zeugnisse und genaue Angaben der im Zeitraum angegebenen / besuchten Schulen (Name, Adresse, etc.)
- Falls zutreffend: Taufbescheinigung oder ersatzweise Name und Adresse der Kirche
- Sonstige alte Dokumente, aus denen die Namensführung hervorgeht
- Krankenhausbescheinigung über die Geburt, ersatzweise Adresse des Geburtskrankenhauses
- Falls die Geburt registriert wurde: Geburtsurkunde oder ersatzweise, wann und wo die Registrierung erfolgt ist
- Eidesstattliche Versicherung zum Lebensalter, abgegeben von einem Elternteil
- Eidesstattliche Versicherung zum Familienstand, abgegeben von einem Elternteil
- Ggf. Heiratsurkunde
- Vollständiger in englischer Sprache ausgefüllter Begleitfragebogen
Bezüglich des deutschen Elternteils :
- Kopie des Reisepasses
- Nachweis über den Familienstand (z.B. Heiratsurkunde)
- falls zutreffend: Einbürgerungsurkunde
Bezüglich des Kindes :
- Geburtsurkunde, ausgestellt durch die National Population Commission am Geburtsort
- Krankenhausbescheinigung über die Geburt oder Angabe wann und wo das Kind geboren ist
- Ggf. Taufbescheinigung
- Sofern beide Elternteile nicht persönlich erscheinen können und das minderjährige Kind von einer dritten Person begleitet wird, ist eine entsprechende formlose Vollmacht der Eltern sowie ein gültiges Ausweisdokument der / des Bevollmächtigten vorzulegen. Die Vollmacht muss die folgenden Angaben enthalten:
- Vollständige Namen der Eltern
- Volständiger Name des Kindes / der Kinder
- Vollständiger Name der dritten Person
- Angabe der Ausweisnummern
- Als Anhang Passkopien aller beteiligten Personen
Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall von der Rechts- und Konsularabteilung nachgefordert werden.
- Vollständig in Druckschrift oder am PC ausgefülltes Antragsformular.
- Zwei gleiche, aktuelle und biometrische Passfotos (Format: 35 x 45 mm) - eine Schablone finden Sie hier.
- Nachweis über den legalen Aufenthalt im Gastland (Visum, Aufenthaltstitel, bei Doppelstaatern nigerianischer Reisepass)
- Passkopie beider Eltern
- Aufenthaltsnachweis der Eltern (bspw. Arbeitgeberbestätigung)
- Geburtsurkunde
- Ggf. Heiratsurkunde der Eltern
- Erweiterte Meldebescheinigung, sofern ein Elternteil in Deutschland wohnt
- Frankierter und an die eigene Anschrift adressierter Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung am Generalkonsulat in Lagos)
- Es ist eine persönliche Beantragung des Passes durch den sorgeberechtigten Elternteil bzw. die sorgeberechtigten Elternteile und das Kind am Generalkonsulat oder der Botschaft nötig. Sollte einer der Elternteile nicht in Nigeria leben, so muss er schriftlich in beglaubigter Form seine Zustimmung zur Passausstellung erklären. Das entsprechendes Muster der Zustimmung finden Sie hier.
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Bitte achten Sie auf die formelle Richtigkeit der eidesstattlichen Versicherungen. Eidesstattliche Versicherungen müssen von der erklärenden Person unterschrieben werden. Sofern die Unterschrift auf dem Dokument zur normalen Unterschrift abweicht, kann dieses von uns nicht anerkannt werden und muss erneut eingereicht werden.
Bei Erklärungen, welche nur durch Fingerabdruck unterschrieben sind, muss das „illiterate jurat“ auf der Erklärung angebracht sein.
Bitte beauftragen Sie keine Dienstleister, die eidesstattlichen Versicherungen abzugeben. Erfahrungsgemäß sind diese Dokumente häufig gefälscht und können durch uns nicht anerkannt werden.
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Achten Sie darauf, dass die Geburtsurkunden von der richtigen Behörde ausgestellt wurden (z.B. Geburtsort Lagos à NPC Lagos State; Geburtsort Ibadan à NPC Oyo State)
- Falschangaben im Passverfahren führen zu erheblichen Verzögerungen und ggf. zur Ablehnung des Antrags. Leihmutterschaft, Adoption oder nicht leibliche Kinder sollten bei der ersten Vorsprache offen kommuniziert werden, sodass das Verfahren angepasst werden kann.
Bei weiteren konkreten Fragen kontaktieren Sie bitte:
info@abuj.diplo.de (Deutsche Botschaft in Abuja) bzw. rk-team@lago.diplo.de (Deutsches Generalkonsulat in Lagos).
Gebühren
Die Gebühren für die Ausstellung eines neuen Reisepasses sind weltweit in Euro festgelegt, wobei die Einzahlung in der Landeswährung (Nigerianische Naira) erfolgen muss. Die Umrechnung erfolgt zum jeweiligen Tageskurs, den Sie bei der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat erfragen können.
An der Botschaft in Abuja ist die Zahlung entweder in Bar oder per internationaler Kreditkarte (Euro oder Dollar) möglich.
Am Generalkonsulat in Lagos kann auch elektronisch mit POS bezahlt werden.
| Grundgebühr bei Antragstellern bis 24 Jahre | 37,50 EUR |
| Grundgebühr bei Antragstellern ab 24 Jahre | 70,00 EUR |
| Auslandszuschlag | 31,00 EUR |
| Unzuständigkeitszuschlag (bei nicht erfolgter Abmeldung aus Deutschland) bei Antragstellern bis 24 Jahre |
37,50 EUR |
| Unzuständigkeitszuschlag (bei nicht erfolgter Abmeldung aus Deutschland) bei Antragstellern ab 24 Jahre |
70,00 EUR |
| Expresszuschlag | 32,00 EUR |
| 48-Seiten-Zuschlag | 22,00 EUR |
Erläuterungen:
Die Grundgebühr sowie der Auslandszuschlag werden stets erhoben.
Der Unzuständigkeitszuschlag wird zusätzlich fällig, wenn noch ein melderechtlicher Inlandswohnsitz besteht und die Auslandsvertretung somit nicht ordinär zuständig ist.
Der Expresszuschlag muss entrichtet werden, wenn der Antragsteller die beschleunigte Passausstellung wünscht.
Der 48-Seiten-Zuschlag wird erhoben, wenn der beantragte Reisepass 48 Seiten (statt 36 Seiten) haben soll. Dies wird häufig von vielreisenden Antragstellern gewünscht.
In Ausnahmefällen und unter besonderen Voraussetzungen können außerdem vorläufige Reisepässe mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr erteilt werden. Die Gebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt mindestens 70 EUR.