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Eheschließung in Nigeria und Deutschland

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Eheschließung in Deutschland
Wenn Sie in Deutschland die Ehe schließen möchten, sollte Sie sich zunächst mit dem Standesamt am voraussichtlichen Eheschließungsort in Verbindung zu setzen und die aktuellen Bestimmungen bzw. Erfordernisse zu erfragen. Gegebenenfalls fordert das Standesamt ein Urkundenüberprüfungsverfahren in Bezug auf den nigerianischen Ehegatten, welches sodann im Wege der Amtshilfe beim Generalkonsulat Lagos in die Wege geleitet werden kann.
Eheschließung in Nigeria
Rechtsverbindliche Auskünfte über die in Nigeria bzw. geltenden Regelungen zu einer Eheschließung können nur von der Amtsperson bzw. der zuständigen nigerianischen Behörde erteilt werden, die die Eheschließung vornehmen soll. Daher empfiehlt sich in jedem Fall die direkte Kontaktaufnahme mit dieser Stelle (z.B. Standesamt). Insbesondere sollten aktuelle Auskünfte über die vorzulegenden Dokumente, evtl. notwendige Übersetzungen und Echtheitsbestätigungen eingeholt werden.
Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland
Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiellrechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.
Die Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist durch das deutsche Recht nicht vorgeschrieben. Deutsche Staatsangehörige sind dementsprechend nicht verpflichtet, beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister (§34 PStG) zu stellen, sie können es jedoch tun und sodann auch eine deutsche Eheurkunde erhalten. Außerdem kann eine Ehenamenswahl für den deutschen Rechtsbereich erklärt werden.
Wenn Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe registrieren lassen möchten, bitten wir Sie, einen Termin über das Online-Buchungssystem in der Kategorie Rechts- und Konsularwesen zu buchen und den hier zum Download verfügbaren „Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister (§ 34 PStG)“ auszufüllen und mitzubringen.
Bitte beachten Sie, dass bei in Nigeria geschlossenen Ehen zusätzlich eine Urkundenüberprüfung erforderlich ist. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Es werden vorab die folgenden Dokumente der des nigerianischen Ehepartners benötigt:
- zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene aktuelle Fragebögen pro zu überprüfende Person. Den Fragebogen finden Sie hier.
- zwei Kopien der Datenseite des Passes der zu überprüfenden Person.
- zwei aktuelle Passbilder.
- Geburtsurkunde oder eidesstattliche Versicherung zum Alter.
- Geburtsbescheinigung, z.B.: Geburtsärztliche Bescheinigung des Krankenhauses / Bescheinigung der Hebamme
- eidesstattliche Erklärung zum/r:
- Namensänderung („Affidavit of Change of Name“), wenn eine solche stattgefunden hat
- Familienstand/-status „Affidavit of Family Status“ („Affidavit of Spinsterhood/ Bachelorhood“), abgegeben von einer hierzu geeigneten Person (i.d.R. ein Elternteil) vor einer hierzu zuständigen Stelle (i.d.R. High Court)
- Heiratsurkunde / Scheidungsurteile („Decree Nisi“/ „Decree Absolute“; bei nicht-nigerianischen Heiratsurkunden und Scheidungsurteilen reicht eine Kopie aus)
- Taufbescheinigung bzw. vollständige Angaben zur Taufe (Taufdatum, Anschrift der Taufkirche) bzw. Negativanzeige
- Schulzeugnisse der Primary und Secondary School bzw. vollständige Angaben zum Schulbesuch (Besuchszeitraum, Anschrift der Schule) bzw. Negativanzeige
- eine Wegskizze/-beschreibung zu Anschriften der Familienangehörigen und Referenzpersonen, sofern keine detaillierte Anschrift vorliegen sollte.
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Unterschriebene Belehrung nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Notwendigkeit der Datenübermittlung an Drittstaaten. Diese finden Sie hier.