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Checkliste Visum zur Erwerbstätigkeit
Online-Antrag über das Auslandsportal
Sie haben eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung oder ein in Deutschland anerkanntes Hochschulstudium abgeschlossen und möchten ein Visum zur Erwerbstätigkeit oder die Blaue Karte (EU) beantragen? Dann können Sie die entsprechenden Visa über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts einfach online beantragen. Die Beantragung der Blauen Karte (EU) ist nur über das Online Portal möglich. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt.
Beim anschließenden Termin in der Auslandsvertretung werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr bezahlt.
Antrag vor Ort in Ihrer Auslandsvertretung
Sie können das Visum auch vor Ort in Ihrer Auslandsvertretung beantragen. Hierzu bereiten Sie die Unterlagen vor und vereinbaren anschließend einen Termin. Die Unterlagen werden erst beim Termin auf Vollständigkeit geprüft. Bei fehlenden Unterlagen ist ggf. ein weiterer Termin in der Auslandsvertretung erforderlich.
Alle Unterlagen sind im Original und mit zwei Sätzen Fotokopien einzureichen.
Die Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben.
⬜ Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare
⬜ Erklärung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Ein gültiger und unterschriebener Reisepass (mit mindestens noch einer sechs-monatigen Gültigkeit, ausgestellt innerhalb der letzten 10 Jahre und mindestens noch zwei leeren Seiten)
⬜ Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe
⬜ Zwei aktuelle biometrische Passfotos (Größe 35 x 45mm) vor hellem Hintergrund. Davon ist ein Bild auf das Antragsformular aufzukleben und eines lose beizufügen.
⬜ NPC Geburtsurkunde (bei einer Geburt nach dem 13. Dezember 1992)/beglaubigte Abschrift des örtlichen Geburtenregisterauszuges oder eidesstattliche Versicherung („Declaration of Age“ eines Elternteils bzw. des Familienoberhaupts, wenn beide Eltern verstorben sind)
⬜ Für nicht nigerianische Staatsangehörige: Nigerianische Aufenthaltserlaubnis
⬜ Schulzeugnisse der Grundschule und weiterführenden Schule/WAEC-Certificate
⬜ Falls zutreffend, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten bis zum jetzigen Zeitpunkt
⬜ Falls zutreffend, Nachweis über Anerkennung Hochschulabschluss (ggf. Auszug aus Anabin)
⬜ Falls vorhanden, Geburtsurkunden der Kinder und Heiratsurkunde
⬜ Ein computergeschriebenes und persönlich unterschriebenes Motivationsschreiben (max. eine Seite)
⬜ Einen ausführlicher computergeschriebenen Lebenslauf mit Informationen zu Ihren erworbenen Diplomen, Referenzen und Zertifikaten
⬜ Einen unterschriebenen Arbeitsvertrag einer in Deutschland ansässigen Firma mit Informationen zur Tätigkeit, Gehalt und den Rahmenbedingungen
⬜ Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
⬜ Falls zutreffend, Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
⬜ Im Voraus bezahlter Rückumschlag eines der vertretenen Kurierkonzerne
Die Botschaft und das Generalkonsulat behalten sich vor, wenn nötig, weitere Dokumente nachzufordern und gegebenenfalls deren Echtheit überprüfen zu lassen.