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Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net
Allgemeiner Hinweis
In Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ist für Antragsteller mit inländischem Wohnsitz die Staatsangehörigkeitsbehörde am innerdeutschen Wohnsitz zuständig.
Für Antragsteller ohne Inlandswohnsitz ist das Bundesverwaltungsamt in Köln für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständig. Die Botschaft Abuja und das Generalkonsulat Lagos wirken lediglich bei der Antragstellung mit, leiten Ihren Antrag an die zuständige Behörde weiter und stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Gerne können Sie sich hierzu vorab über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen.
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Erwirbt ein deutscher Staatsangehöriger auf Antrag die Staatsangehörigkeit eines ausländischen Staates, hat dies grundsätzlich den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge.
Dem kann vorgebeugt werden, indem vor Beantragung der fremden Staatsangehörigkeit ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt wird. Die Genehmigung der Beibehaltung ist eine Ermessensentscheidung, welche durch das Bundesverwaltungsamt getroffen wird.
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Viele Ereignisse im Leben können einen Staatsangehörigkeitserwerb oder -verlust nach sich ziehen. Wenn Sie deutsche Vorfahren haben und ermitteln lassen möchten, ob auch Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) sind, haben Sie die Möglichkeit, sich einem Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren zu unterziehen. Nach Abschluss des Verfahrens wird Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis oder aber eine Negativbescheinigung ausgestellt.
Einbürgerung in Deutschland
Als ausländischer Staatsangehöriger können Sie die Einbürgerung in Deutschland beantragen. Es sei in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vom Ausland aus äußerst hoch sind und der Antrag in der Regel nur dann positiv entschieden wird, wenn ein öffentliches Interesse besteht.