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Nationale Visa

Pässe mit verschiedenen Visa

Pässe mit verschiedenen Visa, © Colourbox

16.11.2022 - Artikel

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage)

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft Abuja bearbeitet nur eingeschränkt Visaanträge.

Die Botschaft in Abuja ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem der folgenden Bundesstaaten haben:

FCT, Niger, Kwara, Kogi, Nassarawa, Benue, Taraba, Hochebene, Adamawa, Gombe, Bauchi, Kaduna, Zamfara, Kebbi, Sokoto, Katsina, Kano, Jigawa, Yobe, Borno

und

einer der nachfolgenden Fälle auf Sie zutrifft

  • Medizinischer Notfall
  • Mitarbeiter einer Bundesbehörde zu Dienstreisen (Vorlage von Lohnabrechnung als Nachweis des Dienstverhältnisses notwendig)
  • Angehörige der Präsidentschaft
  • Angehörige der Nationalversammlung
  • Angehörige des State House
  • Angehörige des Senats
  • Angehörige des Militärs zu Dienstreisen mit Einladung aus Deutschland
  • SSS zu Dienstreisen oder mit voller Kostendeckung
  • Gouverneure (+ 1 Ehepartner oder Kinder, wenn sie zusammen mit dem Gouverneur reisen)
  • Ehepartner und Kinder von Deutschen (+ unverheiratete Partner, die bereits ein Visum in Lagos / Abuja erhalten haben und bereits gereist sind)
  • Transitreisende, die von Abuja abreisen
  • Besucher der nigerianischen Botschaft in Berlin / des nigerianischen Generalkonsulats in Frankfurt
  • Angestellte der deutschen politischen Stiftungen in Nigeria und der GIZ (+ Ehepartner und Kinder
  • Mitglieder des Diplomatischen Corps in Abuja (+ Ehepartner und Kinder) und Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen, die bereits ein Visum in Lagos / Abuja erhalten haben und bereits gereist sind.
  • Teilnehmer an von deutschen Bundesbehörden organisierten Besucherprogrammen (nur bei voller Kostendeckung)
  • Stipendiaten, deren Stipendium aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird
  • Mitarbeiter der UNO und der ECOWAS zu Dienstreisen
  • Teilnehmer von Konferenzen / Schulungen der Bundesbehörden / der politischen Stiftungen / der GIZ bei voller Kostendeckung

In allen anderen Fällen ist das Generalkonsulat in Lagos für Ihren Visumantrag zuständig.

Antragsvorbereitung

Bereiten Sie den Antrag in den folgenden Schritten vor

Bedenken Sie, dass die Nachfrage nach Terminen sehr hoch ist! Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um einen Termin

Antragsstellung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab und zahlen die Gebühr (75€ zum aktuellen Wechselkurs in Nigerianischen Naira in bar zu begleichen). Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Antragsbearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu einem Jahr möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Pass und Ihre Originale zurück.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Die Erteilung eines Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Bundesgebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen auf die Reise mitnehmen.

Rechtsbehelfe

Gegen die Ablehnung eines Visumantrags kann innerhalb bestimmter Fristen durch den Antragsteller oder eine von ihm bevollmächtigte Person schriftlich Gegenvorstellung erhoben werden (Remonstration). Auskünfte im Remonstrationsverfahren können ausschließlich dem Antragsteller bzw. der vom Antragsteller bevollmächtigten Person erteilt werden. Die Remonstration wird gebührenfrei bearbeitet. Weitere Informationen zum Remonstrationsverfahren finden Sie hier.

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